Öffentliche Dienste
Fassadenrecht
Diese Seite beschreibt detaillierter das Fassadenrecht der Telekombetreiber, sowie die unterschiedlichen Schritte im Verfahren:
Empfehlungen für Städte und Gemeinden
Glasfasernetze sind die Netze der Zukunft, die zum Erreichen der europäischen Konnektivitätsziele beitragen. Städte und Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Stimulierung des Ausbaus derartiger Netze. Der Ausbau eines Glasfasernetzes ist für den betreffenden Betreiber ein einmaliges umfangreiches Investitionsprojekt, das die Konnektivität der Einwohner Ihrer Stadt oder Gemeinde für viele Jahre gewährleistet.
Glasfaserkarte
Das BIPT veröffentlicht eine Glasfaserkarte, die den Ausbau von FTTH kartiert. Diese Karte steht auf dem BIPT-Datenportal.
Zuständige Behörden
Der Ausbau von Glasfaser fällt in verschiedene Zuständigkeiten, sowohl lokal, als auch regional. Diese Seite gibt eine Übersicht der zuständigen Behörden oder betreffenden Organisationen, aber ist keineswegs erschöpfend.
Bezüglich der lokalen Zuständigkeiten und Genehmigungen, soll man sich an die lokale Gemeindeverwaltung und/oder die Polizei wenden.
Föderal
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Die gemeinsame Nutzung einer Glasfaserinfrastruktur
Für Kunden kann es interessant sein, zwischen verschiedenen Anbietern für die Breitbandverbindung wählen zu können. Ein Glasfasernetz kann von verschiedenen Anbietern gemeinsam genutzt werden. Dazu sollen die Betreiber, die das Glasfasernetz ausgebaut haben, den anderen Betreibern Zugang zu diesem Netz geben. Manchmal sind sie dazu verpflichtet (zum Beispiel durch das BIPT), aber die Betreiber können auch freiwillig kommerzielle Verträge mit anderen Betreibern abschließen.
Behörden
Sind Glasfasernetze reguliert?
Regulierung durch das BIPT
Der Telekommarkt in Belgien wird reguliert, das BIPT ist die zuständige Regulierungsbehörde. Das BIPT erstellt Marktanalysen, wobei der Wettbewerb auf dem Markt untersucht wird. Wenn es unzureichend Wettbewerb gibt, dann können den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht Verpflichtungen auferlegt werden, wie die Verpflichtung, ihre Netze für andere Betreiber freizugeben. Das BIPT erlegt nur Verpflichtungen für Großhandelsangebote auf: d.h. das Diensteangebot für andere Betreiber.
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